Beratung
Ich helfe Ihnen bei der richtigen Lösung, wenn es um Ihre Vollmachten oder Verfügungen geht: da die gesetzlichen Auswirkungen oftmals sehr komplex sind und der „Laie“ bei der Vielfalt der „Angebote“ schnell den Überblick verliert…
Sprechen Sie mich an, wir erstellen gemeinsam Ihre rechtssichere Verfügung- und /oder Ihre Vollmacht.
Vorsorgevollmacht
Anstehende Entscheidungen können durch eine Vorsorgevollmacht im Vorfeld geregelt werden: Diese Regelung verhindert eine Betreuungsverfügung durch das Vormundschaftsgericht. Somit entscheiden Sie selber, wem Sie ihr Vertrauen schenken und verhindern, dass ggf. eine wildfremde Person über Ihr Wohl entscheiden muss. Sinnvoll ist es ebenso, für den Fall der Fälle schon im Vorfeld eine Betreuungsverfügung zu erstellen…
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie im Vorfeld, dass die von Ihnen erteilten Vollmachten und daraus resultierende Handlungen des Betreuers durch das zuständige Amtsgericht auf „Herz und Nieren“ geprüft werden. Somit ist zusätzlich sichergestellt, dass ausschließlich zu Ihrem Wohle gedacht und gehandelt wird.
Patientenverfügung
Weil keiner so gut weiß, wie die Wünsche der eigenen Eltern oder der erwachsenen Kinder im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder im Falle eines Unfalles sind, sollten Sie auch schon in unbeschwerten Zeiten diese Situation im Vorfeld regeln.
Die wenigsten Menschen wissen, dass der behandelnde Arzt (die Ärztin), gesetzlich nicht verpflichtet ist, im Falle einer Erkrankung den Angehörigen Auskunft über den Befund zu erteilen, bzw. diese mit in die Behandlung einzubinden.
Das heißt, selbst erwachsene Kinder und Eltern erwachsener Kinder stehen wohlmöglich vor der Situation im Krankenhaus nicht über den aktuellen Gesundheitszustand der oder des Verwandten informiert zu werden, geschweige denn, Einfluss im Sinne des Patienten nehmen zu können.
Das bedeutet…
Im Falle einer lebensverlängernden Behandlungsmaßnahme (z. Beispiel bei Hirntod) entscheiden allein die Ärzte über diese, selbst wenn es dem ausdrücklichen Patientenwunsch nicht entspricht, sofern keine Patientenverfügung vorhanden ist
Möchten Sie und Ihre Familienmitglieder auch hier auf der sicheren Seite sein, so helfe ich Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung, der natürlich eine ausführliche Beratung voraus geht.